Für die weitere Gebühr gelten folgende Bemessungsgrundlagen und Gebührensätze
Für die Ablieferung bzw. Entleerung: a) Je kg Restmüll EUR 0,30
b) Je Biomüllsack mit 10 Liter EUR 2,00
c) Je Biomüllvignette mit 10 Liter EUR 2,00
Die Grundgebühr beträgt EUR 45,00 incl.USt.
Müllgebührenordnung 2024 (609 KB) - .PDF